Akademie · § 7 WaffG

Waffensachkunde

Der Sachkundenachweis nach § 7 Waffengesetz ist die Eintrittskarte in den legalen Umgang mit Waffen. Bei uns bereiten Sie sich online vor und legen die Prüfung an einem Tag in Schleswig-Holstein ab, unter anderem in Schenefeld bei Hamburg.

Grundlagen

Was ist die Waffensachkunde?

Die Waffensachkunde ist der Nachweis, dass Sie mit Waffen und Munition sicher und rechtssicher umgehen können. Das Waffengesetz verlangt sie in § 7 von jedem, der eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt. Ohne diesen Nachweis stellt die Behörde weder eine Waffenbesitzkarte noch einen Waffenschein aus.

Geprüft werden zwei Dinge: Wissen und Können. Im schriftlichen Teil geht es um Waffenrecht, Waffentechnik und Munitionskunde, im praktischen Teil um das sichere Handhaben, Laden, Entladen und Zerlegen von Kurz- und Langwaffen. Beide Teile gehören zusammen, ein reiner Onlinekurs kann die Sachkunde deshalb nicht ersetzen. Er kann Sie aber vollständig auf die Theorie vorbereiten, und genau dafür ist unsere Online-Akademie da.

Der bestandene Nachweis ist bundesweit gültig und läuft nicht ab. Sie legen ihn einmal ab und können ihn Ihr Leben lang bei jeder Behörde vorlegen.

Zielgruppen

Wer die Sachkunde braucht

  • SportschützenFür die Waffenbesitzkarte über den Verein. Die Sachkunde kommt vor dem Bedürfnis, deshalb ist sie meist der erste Schritt.
  • Erben und SammlerWer Waffen erbt oder sammelt, braucht ebenfalls eine Erlaubnis und damit den Sachkundenachweis.
  • BewachungsgewerbeWer im Dienst eine Waffe führt, braucht die Sachkunde für Berufswaffenträger mit deutlich größerem Stundenumfang.
  • AufsichtspersonenWer auf dem Stand Verantwortung übernimmt, braucht Sachkunde plus die Ausbildung zur verantwortlichen Aufsicht.

Zwei häufige Irrtümer: Für den kleinen Waffenschein, also für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, brauchen Sie keine Sachkundeprüfung. Und wer die Jägerprüfung bestanden hat, hat die Sachkunde damit in aller Regel bereits nachgewiesen und muss sie nicht erneut ablegen.

Der Unterschied

Sportschützen oder Bewachungsgewerbe?

Beide Wege führen zur Sachkunde nach § 7 WaffG. Der Unterschied liegt im Umfang: Wer beruflich eine Waffe führt, muss mehr können und bekommt deshalb mehr Ausbildung.

Sportschützen und JägerBerufswaffenträger
Für wenWaffenbesitzkarte über Verein, Erbfall oder SammlungBewachungsgewerbe, dienstliches Führen einer Waffe
Stundenumfang16 Vollstunden nach der Verwaltungsvorschrift24 Vollstunden, 32 Unterrichtseinheiten
Bei unsOnline vorbereiten plus ein PräsenztagOnline vorbereiten plus zwei Präsenztage
PrüfungTheorie und Praxis am selben TagTheorie an Tag 1, Praxisprüfung an Tag 2
Festpreis199 €395 €
GültigkeitBundesweit, ohne zeitliche Befristung
Lehrgang ansehen →Lehrgang ansehen →
Ablauf

So kommen Sie zur Sachkunde

1Weg wählenSportschützen oder Bewachungsgewerbe. Danach richtet sich der Lehrgang.
2Online lernenDer Theorieteil läuft über unsere Online-Akademie, in Ihrem Tempo, mit Fragenkatalog und Übungsprüfungen. Fester Zeitansatz: 15 Zeitstunden, 20 Unterrichtseinheiten.
3PräsenztagHandhabung an der Waffe, offene Fragen, letzte Wiederholung. Hier entscheidet sich die Praxis.
4PrüfungSchriftlicher und praktischer Teil. Danach bekommen Sie die Bescheinigung für die Behörde.

Sie legen die Prüfung woanders ab?

Das geht. Unser Theoriekurs steht auch ohne Präsenztag zur Verfügung, etwa wenn Ihr Verein die Prüfung selbst abnimmt oder Sie bereits bei einer anderen Stelle angemeldet sind. Zwei Dinge sollten Sie dabei wissen:

  • Die praktische Prüfung können wir online nicht abdecken. Handhabung lernt man an der Waffe, nicht am Bildschirm.
  • Ob eine fremde Stelle unsere Bescheinigung als ihren Theorieteil anerkennt, entscheidet diese Stelle. Fragen Sie dort vorher nach, wir können das nicht zusagen.
Häufige Fragen

Was Teilnehmer uns am häufigsten fragen

  • Wie lange ist die Waffensachkunde gültig?

    Unbefristet. Der Sachkundenachweis nach § 7 WaffG läuft nicht ab und muss nicht aufgefrischt werden. Sie legen ihn einmal ab und legen die Bescheinigung bei jedem späteren Antrag erneut vor. Etwas anderes gilt für das Bedürfnis, das die Behörde regelmäßig überprüft, und für die Zuverlässigkeit.

  • Was kostet die Waffensachkunde?

    Bei uns 199 € für Sportschützen und 395 € für Berufswaffenträger, jeweils als Festpreis mit Online-Vorbereitung, Präsenztag und Prüfung. Dazu kommen die Gebühren Ihrer Waffenbehörde für die Erlaubnis selbst, die je nach Kreis unterschiedlich ausfallen. Wer nur die Theorie lernen möchte, startet in der Online-Akademie ab 14,95 €.

  • Wie lange dauert der Lehrgang?

    Der Theorieteil läuft online und ist mit 15 Zeitstunden, also 20 Unterrichtseinheiten, angesetzt. Sie teilen sich diese Zeit frei ein. Dazu kommt bei Sportschützen ein Präsenztag, bei Berufswaffenträgern sind es zwei. Die Vorgabe liegt bei 16 Vollstunden für Sportschützen und 24 Vollstunden für das Bewachungsgewerbe.

  • Kann man die Waffensachkunde komplett online machen?

    Nein, und wer das verspricht, sagt nicht die Wahrheit. Die Prüfung hat immer zwei Teile, einen schriftlichen und einen praktischen. Den praktischen Teil legen Sie an der Waffe ab, im Beisein der prüfenden Stelle. Was online geht und bei uns auch online läuft, ist die gesamte theoretische Vorbereitung.

  • Was ist der Unterschied zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO?

    Das sind zwei verschiedene Prüfungen. Die Sachkunde nach § 34a GewO ist eine IHK-Prüfung im Gewerberecht und die Voraussetzung dafür, überhaupt im Bewachungsgewerbe zu arbeiten. Die Waffensachkunde nach § 7 WaffG kommt erst dann dazu, wenn Sie im Dienst eine Waffe führen sollen. Wer beides braucht, findet bei uns beides: den Vorbereitungskurs auf die § 34a-Sachkundeprüfung und die Waffensachkunde.

  • Brauche ich die Sachkunde für den kleinen Waffenschein?

    Nein. Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen genügt der kleine Waffenschein, und dafür ist keine Sachkundeprüfung nötig. Geprüft werden dort Alter und Zuverlässigkeit.

  • Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

    Für den Lehrgang brauchen Sie keine Vorkenntnisse, wir fangen bei null an. Für die Erlaubnis selbst gelten die Voraussetzungen des Waffengesetzes, darunter ein Mindestalter, das je nach Waffe und Erlaubnisart unterschiedlich ist, sowie Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Was in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen Ihre Waffenbehörde verbindlich.

  • Was bekomme ich am Ende in die Hand?

    Eine Bescheinigung über die bestandene Sachkundeprüfung. Dieses Papier reichen Sie bei Ihrer Waffenbehörde ein. Es gilt in ganz Deutschland, unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie die Prüfung abgelegt haben.

  • Ich wohne nicht in Schleswig-Holstein. Kann ich trotzdem bei Ihnen lernen?

    Ja. Die Online-Akademie steht Ihnen bundesweit offen, den Präsenztag und die Prüfung legen Sie dann bei einer Stelle in Ihrer Nähe ab. Klären Sie vorher mit dieser Stelle, ob sie unsere Bescheinigung als Theorieteil anerkennt. Wer den Weg zu uns nicht scheut: Unsere Prüfungsorte liegen zwischen Hamburg und Rendsburg.

Schleswig-Holstein und Hamburg

Wo Sie bei uns die Prüfung ablegen

Wir bilden nicht nur an einem Ort aus. Je nach Termin findet der Präsenztag auf einer dieser Anlagen statt, damit die Anfahrt für Sie kurz bleibt.

  • AukrugUnsere Akademie im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Hier sitzen Verwaltung, Seminarraum und Laserschießkino.
  • Schenefeld bei HamburgVor den Toren Hamburgs. Der Weg für alle, die aus dem Hamburger Stadtgebiet oder dem Kreis Pinneberg kommen.
  • Bad BramstedtZwischen Hamburg und Neumünster gelegen, gut über die A7 erreichbar.
  • Schacht-AudorfBei Rendsburg, unter anderem für Termine mit Kleinkaliber.

Alle Termine mit Ort und Datum ansehen →

Nächster Schritt

Termin sichern

Die Lehrgänge sind auf kleine Gruppen ausgelegt, damit an der Waffe jeder drankommt. Deshalb sind die Plätze je Termin begrenzt.

Alle Angaben zu Recht und Prüfung sind nach bestem Wissen zusammengestellt, aber ohne Gewähr. Verbindlich sind der Gesetzestext, der amtliche Fragenkatalog und die Auskunft Ihrer Waffenbehörde. Wir bereiten auf die Prüfung vor und leisten keine Rechtsberatung.