Waffenhandel · Service

Waffe geerbt? Wir kümmern uns.

Eine Waffe geerbt und unsicher, wie es weitergeht? Wir beraten Sie persönlich, unkompliziert und rechtssicher, diskret und ohne Verpflichtung.

Gut zu wissen

Sie müssen das nicht alleine regeln

Ein Erbfall bringt genug mit sich. Wenn dann noch Waffen im Nachlass sind, kommen waffenrechtliche Pflichten und Fristen dazu, die viele Erben nicht kennen. Genau dafür sind wir da: Als lizenzierter Waffenhandel (§ 21 WaffG) erklären wir Ihnen in Ruhe, welche Möglichkeiten Sie haben, und übernehmen auf Wunsch den kompletten Ablauf. Diskret, rechtssicher und ohne Verpflichtung.

So läuft es ab

In vier Schritten zur Lösung

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Schildern Sie kurz die Situation, alles Weitere klären wir gemeinsam.

Persönliche Beratung

Wir erklären Ihnen Ihre Pflichten und Möglichkeiten als Erbe, verständlich und ohne Fachchinesisch.

Bewertung

Wir bewerten die Waffen fair und transparent, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Ihre Entscheidung

Behalten, verkaufen oder in Kommission geben: Sie entscheiden, wir setzen es rechtssicher um.